
Spitzenforschung hat in Europa eine lange Tradition. Europäische Forscherteams stehen in vielen Bereichen von Wissenschaft und Technik an der Spitze. Da die Spitzenforschungszentren aber über den Kontinent verstreut und nicht in geeigneter Weise miteinander vernetzt sind, können sich ihre Leistungen oft nicht voll entfalten. Auch wenn bereits in der Vergangenheit auf europäischer und auf EU-Ebene gemeinsame Aktionen eingeleitet wurden, ist es jetzt an der Zeit, durch eine zukunftsgerichtete Forschungs- und Innovationspolitik ein Äquivalent zum gemeinsamen Markt für Waren und Dienstleistungen aufzubauen - den Europäischen Forschungsraum.
Am 18. Januar 2000 legte der EU-Kommissar für Forschung, Philippe Busquin, die Mitteilung "Hin zu einem europäischen Forschungsraum" vor. Dadurch wurde eine breite Diskussion mit dem Ziel der langfristigen Schaffung eines "Raums ohne Grenzen" für die europäische Forschung angestoßen. Herzstück der politischen Initiative ist eine bessere Nutzung der wissenschaftlichen Ressourcen zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Europa, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, eine bessere Abstimmung der Forschungsaktivitäten auf nationaler und europäischer Ebene, der Ausbau der Humanressourcen sowie die Steigerung der Attraktivität der europäischen Forschungslandschaft für die weltweit besten Forscherinnen und Forscher. Wichtigstes Instrument zur Umsetzung des Europäischen Forschungsraums ist das EU-Forschungsrahmenprogramm.
Ein weiteres Ziel ist die Anhebung der Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) sowie Innovation auf 3% des EU-Bruttoinlandsproduktes bis zum Jahr 2010. Die Bundesregierung hat sich dieses Ziel ebenfalls zu Eigen gemacht.
Die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten erfolgt im Rahmen der "offenen Methode der Koordinierung" (open method of coordination), die durch die Schlussforderungen der Europäischen Räte von Lissabon im März 2000 und von Göteborg im Juni 2001 formell als neues ergänzendes EU-Politikinstrument eingeführt wurde. Im Vordergrund der offenen Methode der Koordinierung steht die freiwillige Zusammenarbeit der einzelnen Mitgliedsstaaten und der Erfahrungsaustausch anhand modellhafter und bewährter Beispiele aus der Praxis (best practice).
Im Rahmen der EU, bei europäischen Organisationen und Forschungseinrichtungen sowie bei multilateralen Organisationen wirkt die Bundesrepublik Deutschland maßgeblich an der Gestaltung und Durchführung der europäischen und internationalen Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiepolitik mit.
Um die besten Forschertalente in Europa zu halten und neue Talente anzuziehen, muss gewährleistet sein, dass Forscher und Forscherinnen EU-weit eine angemessene Ausbildung und attraktive Karrieremöglichkeiten geboten und Mobilitätshemmnisse beseitigt werden. Daher hat die Europäische Kommission im Mai 2008 die Mitteilung »Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität: Eine europäische Partnerschaft für die Forscher« veröffentlicht Die Europäische Partnerschaft für die Forscher baut auf mehreren bereits bestehenden Initiativen auf, u.a. die im Jahr 2005 verabschiedete Europäische Charta für Forscher und dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern sowie dem verabschiedeten Paket zu "Wissenschaftlervisa", mit dem eine schnellere Zulassung und Aufenthaltsgenehmigung für Forscher aus Drittländern ermöglicht werden soll.
Um Fortschritte auf dem Gebiet zu erzielen, wurde im Jahre 2002 eine Steering Group on Human Resources and Mobility (SGHRM) errichtet. Dieser besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission(http://ec.europa.eu/research/era/areas/researchers/researchers_en.htm). Die Mitglieder informieren sich gegenseitig über die im Rahmen der Forscherpartnerschaft und darüber hinaus gehenden bereits bestehenden und umgesetzten nationalen Maßnahmen und tauschen Best Practice aus.
Die SGHRM ist eine von 5 Arbeitsgruppen, die dazu dienen, den Europäischen Forschungsraum gemeinschaftlich mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu verwirklichen. Die übrigen 4 Arbeitsgruppen betreffen den Umgang mit geistigem Eigentum durch öffentliche Forschungseinrichtungen, den Rechtsrahmen für gesamteuropäische Forschungsinfrastrukturen, die gemeinsame Programmplanung und Programme und die internationale wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit.
Derdeutsche Beitrag zur "Europäischen Partnerschaft für die Forscher: Bessere Karrieremöglichkeiten und mehr Mobilität" (Forscherpartnerschaft) fasst den Stand der bereits getroffenen Maßnahmen auf nationaler Ebene zusammen und stellt zukünftige Aktivitäten in den vier zentralen Bereichen vor:
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(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/deutscher_beitrag_zur_partnerschaft_fuer_forscher.pdf)
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(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/deutscher_beitrag_zur_partnerschaft_fuer_forscher_en.pdf)
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(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/EUREKA_FLYER_2010.pdf)
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(URL: http://www.bmbf.de/pubRD/stellungnahme_breg_zum_gruenbuch_eu_kommission.pdf)